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   OLG Hamm, 08.04.2003 - 4 U 6/03   

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https://dejure.org/2003,14005
OLG Hamm, 08.04.2003 - 4 U 6/03 (https://dejure.org/2003,14005)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.04.2003 - 4 U 6/03 (https://dejure.org/2003,14005)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. April 2003 - 4 U 6/03 (https://dejure.org/2003,14005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 7 Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; UWG § 7 Abs. 1; UWG § 7 Abs. 2
    Zur Wettbewerbsrechtlichkeit bei Werbeanzeigen (Sonderveranstaltungen/übertriebenes Anlocken)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02

    Wettbewerbsverstoß: Zeitlich nicht beschränkte Ankündigung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2003 - 4 U 6/03
    Auch wenn 10 % Rabatt noch im Rahmen des üblichen liegen mögen (vgl. OLG Frankfurt NJW 2002, 1506), so sprengt die mit den Gutscheinen verheißene Rabatthöhe doch den Rahmen üblicher Rabattgewährung und macht den beworbenen Sonntagsverkauf zu einer Sonderveranstaltung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG.
  • OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 52/01

    Unterlassungsklage ; Erledigendes Ereignis; Abschaffung des Rabattgesetzes;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2003 - 4 U 6/03
    Zwar muß mit diesem Gesichtspunkt nach Abschaffung des Rabattgesetzes zurückhaltend umgegangen werden, soweit die Anlockwirkung in bloßen Preisnachlässen besteht (OLG Karlsruhe GRUR 2002, 909).
  • OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05

    Unlautere Werbung für reduzierten Sonntagsverkauf nach alter und neuer rechtslage

    3) Nach altem Recht ist entsprechend der Senatsentscheidungen 4 U 6/03 und 4 U 45/04 OLG Hamm ein Verstoß gegen § 7 UWG gegeben, der die Werbung wettbewerbswidrig machte. Es hat sich um eine Verkaufsaktion außerhalb des üblichen Geschäftsbetriebs gehandelt, die sich auf ein ganzes Warensegment erstreckte und mit einem so hohen Rabatt verbunden war, dass die Verbraucher von einer so nicht wiederkehrenden Kaufmöglichkeit ausgegangen sind. Ob daneben noch ein Verstoß gegen § 1 UWG a.F. unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens vorgelegen hätte, wozu der Senat damals neigte, ohne das entscheiden zu müssen, kann auch hier offen bleiben. 4) Die beanstandete Werbung ist auch nach neuem Recht, nämlich wegen Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch einen unangemessenen unsachlichen Einfluss nach §§ 8, 3, 4 Nr. 1 UWG unlauter und deshalb zu unterlassen.
  • OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 4 U 93/03

    Verjährungshemmung der Bürgschaftsforderung durch Klageerhebung bei Ruhen des

    Die Klägerin nimmt Bezug auf die im Parallelrechtsstreit zwischen der Klägerin und der Streithelferin (LG Ffm 2-25 O 242/02 = OLG Ffm 4 U 6/03) von ihr eingereichte Berufungsbegründung (hier vorgelegt Bl. 245 ff. d.A.).
  • OLG Hamm, 13.05.2004 - 4 U 45/04

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeitsvorausssetzungen einer Werbeanzeige für den

    Denn eine Werbeanzeige wie die hier in Rede stehende kann unter beiden Gesichtspunkten als wettbewerbswidrig angegriffen werden (Senatsurteil vom 8. April 2003 - 4 U 6/03; OLG Stuttgart WRP 1996, 832; LG Dresden WRP 2002, 261).
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